Beiträge                                        Stand: 01.01.2008

 

Theodor – Fontane –Str. 3

26954 Nordenham, Telefon 04 73 1/38 82 4

 

Erwachsene:

 

Jahresbeitrag               60,00     

Aufnahmegebühr        150,00            (Einmalig)

 

Gesamt                        210,00      

 

Ab dem Folgejahr, wird Ihnen eine Arbeitsgeldabgabe in Höhe von

30,-- Euro abgezogen, die Sie nach dem geleisteten Arbeitsdienst erstattet

bekommen.

Ruhende Mitgliedschaft 25,00 €

 

Jugendliche:

 

Jahresbeitrag             30,00               

Aufnahmegebühr        75,00                      (Einmalig)

 

Gesamt                     105,00     

 

Ruhende Mitgliedschaft 15,00 €

Arbeitsgeldabgabe:

 

Jugendliche zahlen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Senioren

nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Arbeitsgeldabgabe.

Die Aufnahmegebühr für Erwachsene / Jugendlichen ist bei Eintritt

 

oder bei Wiedereintritt zu entrichten.

Vor Aushändigung der Angelpapiere muss der entsprechende Beitrag auf eines der

Butjadinger FV -Konto überwiesen sein. Ein abgestempelter Zahlungsbeleg ist

vorzulegen. Eine dem Butjadinger FV erteilte Einzugsermächtigung ist auch wirksam.

 

Bankverbindung:

Raiffeisenbank
Butjadingen - Abbehausen eG

Konto:                 73 100 404 00
Bankleitzahl:      280 682 18

 

Service- Telefon: 0171 182 5558 von 9.00 bis 20.00 Uhr

 

  • Gewässerordnung
  • Schonzeiten gelten nur für Zander und Hecht.
  • Das Senken ist erst 14 Tage vor Ablauf der Schonzeit erlaubt.
  • Fangbeschränkung für die Teiche :
    2 Edelfische pro Tag. Aber nur einen Hecht mit einem anderen Edelfisch.
    Für Fließgewässer nur ein Hecht.
    Zander ohne Beschränkung.
  • In den Teichen darf ab 01.06. eines jeden Jahres mit Blinker und Kunstköder auf Raubfisch geangelt werden.
  • Kopfruten sind nicht erlaubt.
  • Senken und Anfüttern, auch Voranfüttern ist in den Teichen nicht erlaubt.
  • Massige Fische dürfen grundsätzlich nicht zurückgesetzt werden, Brassen dürfen nicht zurückgesetzt werden, wenn sie eine Länge von 20 cm überschritten haben.
  • Laichträchtige Edelfische, insbesondere Karpfen, sind immer im Sinne einer weidgerechten Fischereiausübung ausnahmslos ins Gewässer zurückzusetzen.
  • Von Brücken der Martin-Pauls-Straße, Sielstraße, Bundesstraße 212 und den Eisenbahnbrücken ist das Angeln und Senken nicht gestattet.
  • Beim Senken ist darauf zu achten, dass keine gefangenen Fische und Krebse vor Ort liegen bleiben.
  • Jeder ist verpflichtet, sich mit der Satzung der Fischerei- und Gewässerordnung vertraut zu machen.
  • Änderungen werden auf der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.

      Für alle Gewässer gilt:

  • Alle Gewässer sind im Eigentum des Entwässerungsverbandes Butjadingen.
    Ausgenommen sind die Gewässerbereiche 50 m vor und hinter den Schöpfwerken und des
    Abbehauser - Dückers. In diesen Bereichen ist es untersagt, die Schöpfwerke zu betreten.
    Das Betreten der Schöpfwerke ist nur zum Zwecke der Überwegung gestattet. Das Betätigen
    der Schotten und Verlaate ist strengstens untersagt.

      Zugelassene Fanggeräte:

  • In allen Fließgewässern, mit Vollendung des 18. Lebensjahr
  • 5 Handangeln mit je 1 Haken. Jugendliche 3 Ruten
  • In den Teichen 2 bzw. 3 Ruten, siehe Gewässer
    Eine Köderfischsenke 1 m x 1 m.
  • Zugelassene Wasserfahrzeuge:      keine

 

  • Mindestmaße (in Teichen / Fließgewässern):

 

Aale 32 cm / 32 cm, Barsche 15 cm / 15 cm, Brassen 0 cm / 0 cm,

Elritzen 0 cm / 0 cm, Hechte 60 cm / 60 cm, Karpfen 45 cm / 45 cm,

Rotaugen / Rotfedern 0 cm / 0 cm, Schleie 30 cm / 30 cm, Zander 55 cm / 45 cm

 

  • Für alle hier nicht aufgeführten Fische gelten die gesetzlichen Mindestmaße.

 

  • Schonzeiten für Teiche:               01. Januar         bis zum      31. Mai
  • Für   Fließgewässer:  Zander      15. März             bis zum      30. April
  • Für   Fließgewässer:  Hecht         01. Feb.              bis zum      30. April
  • Allgemein: Wenn geblinkert wird darf keine

weitere Angelrute eingesetzt werden. 

 
Mindestmaße und Schonzeiten
Fischrasse Bezeichnung Maß Schonzeiten
Aal 32 cm  
Barsche 15 cm
Hecht 60 cm 01.02. - 30.04.
Hecht in Teichen 60 cm 01.01. - 31.05.
Karpfen 45 cm  
Schleie 30 cm  
Zander 45 cm 15.03. - 30.04.
Zander in Teichen 55 cm 01.01. - 31.05.
Für alle nichtaufgeführten Fische gelten die gesetzlichen Mindestmaße!      
Für Teiche     01.01. - 31.05.
   
Während der Schonzeiten darf weder mit Fisch noch mit Kunstköder auf Raubfische geangelt werden !      
       
 

 

Impressum

 

Der Butjadinger Fischereiverein von 1935 e.V.
Vorstand: Hans - Helmut Petter
Theodor Fontane Str. 3

D-26954 Nordenham
Germany

Email webmaster@butjadinger-fischreiverein.de

Telefon (0 47 31) 3 88 24
Telefax (0 47 31) 

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1. Vorstand:
Hans - Helmut Petter 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV und im Sinne des Presserechts:
 Hans Helmut Petter

Mitglieder des Redaktions-Teams:
Hans Helmut Petter , Hans Schmidt, Jörg Lange
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